Förderung von Investitionen

Die Förderung von Investitionen unterteilt sich – je nach Bundesland – zumeist in die Bereiche der geförderten Kredite sowie liquider Zuschüsse. Obwohl die jeweiligen Fördertöpfe unterschiedlich sind, sich teilweise abändern und weiterentwickeln sowie den individuellen Bedürfnissen unterworfen sind, lassen sich diese grob gesagt in vier Bereiche unterteilen:

  • Gründungszuschüsse: Zumeist werden Gründer gefördert, die aus der Arbeitslosigkeit kommen oder im Rahmen der Übernahme bestehender Unternehmen aktiv sind. Hierbei werden häufig monatliche Zuschüsse auf einen bestimmten und regional unterschiedlichen Zeitraum gewährt.
  • Förderungen im Rahmen regionalen Wachstums für Kleinstunternehmen sowie kleine Unternehmen bzgl. der Errichtung weiterer Betriebsstätten oder beim Ausbau bestehender Unternehmen. Hierbei werden häufig zwischen 25 % bis zu 50 % der bestehenden Investitionen / Wachstumsinvestitionen in Form von liquiden Zuschüssen gefördert.
  • Förderungen von jungen Unternehmen und Gründungen bzgl. Investitionen in Maschinen, Einrichtungen, Betriebsmittel, Waren und Materialien. Die Förderungen werden häufig in Form von Krediten gewährt.
  • Gründer und aktive Unternehmen werden häufig beim Kauf / Bau von Grundstücken und Häusern sowie Betriebsausgaben durch zinsgünstige Kredite / Darlehen unterstützt. Dies erfolgt in der Regel durch Aufbaubanken der jeweiligen Bundesländer.

Welche Förderung gewährt wird und speziell bei Ihnen in Frage kommt, ist im Einzelfall zu entscheiden. Teilen Sie uns mit, in welchem Bundesgebiet Sie aktiv sind und welche Investition geplant sind und wir stellen Ihnen eine Übersicht an Fördermöglichkeiten speziell in Ihrem Bundesland zur Verfügung – hier Kontaktmöglichkeit als aktiver Link.

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