Ausgangsüberlegung dieses Bereiches ist es, wie die eigene Physiotherapiepraxis rechtlich und steuerlich ausgestaltet sein soll. Ausgangspunkt dieser Überlegung sollte ggf. der folgende Gedanke sein: Die Kosten Ihrer privaten Lebensführung sollten Ihnen aus Ihrer beruflichen Tätigkeit jederzeit als Liquidität zur Verfügung stehen / zugeführt werden. Doch was ist mit erwirtschafteten Geldern, welche dem Unternehmen zur Verfügung stehen, aber zu klassischen privaten Lebensführung eigentlich nicht benötigt werden? Der Unternehmerische Ansatz hierzu ist recht klar. Diese Gelder sollten möglichst gering versteuert werden, damit möglichst viel dieser Gelder wiederum reinvestiert werden kann.
Klassische Gegenüberstellung (pauschale Betrachtungsweise):
Einzelunternehmen: Einkommenssteuer 42,5 % auf unternehmerische Gewinne
Kapitalgesellschaft (bspw. in Form einer GmbH): Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer in etwa in Höhe von 30 %.
Es hängt natürlich davon ab, in welcher Gemeinde Ihr Unternehmen seinen Sitz hat, da dies wiederum Auswirkung auf die Höhe der Gewerbesteuer hat. Entscheidend ist auch die Höhe der Gewinne, da hierdurch die Einkommenssteuer prozentual stark schwankt. Von daher kann die vorstehende Betrachtung gerade bei geringen Gewinnen stark in Richtung des Einzelunternehmens tendieren. Grob gesagt ist es aber so, dass bei guten Gewinnen ca. 12 % der Gewinne mehr im Unternehmen verblieben und dort wiederum zu weiteren Investitionen eingesetzt werden können. Hierbei empfiehlt es sich eine Holdinggesellschaft zu gründen, mit zwei Tochtergesellschaften. Die eine Tochtergesellschaft stellt die Physiotherapie dar und die andere Tochtergesellschaft das jeweilige Investitionsvehikel.
Was wird hierfür benötigt: Ein beratender Steuergestalter und eine Zusammenarbeit mit dem aktuellen Steuerberater, um die aktuellen Zahlen in die Steuergestaltung mit einfließen zu lassen. Es sollte eine gesamtheitliche Betrachtungsweise erfolgen und auch eine Vision des Inhabers der Physiotherapie bestehen, welche Weiterentwicklungen und Investitionen außerhalb der Physiotherapie anstehen und gewünscht sind. Gern vermitteln wir Ihnen den richtigen Ansprechpartner.
Wenn Sie weitergehende Ausführungen hierzu erhalten wollen, dann teilen Sie uns dies bitte unter dem folgenden Link mit – aktiver Link. In diesem Dokument sind u.a. die nachstehenden Inhalt vorhanden:
- Die Wahl der richtigen Rechtsform, aus steuerlicher Perspektive
- Grundsätzliche Steuerpotentiale in der Physiotherapie
- Optimierung und Strukturierung von Abschreibungsmöglichkeiten.
- Optimierung von Anstellungsverhältnissen
- Fördermöglichkeiten für Physiotherapien